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Im Hinblick darauf, dass die Bevölkerung in Deutschland zunehmend älter wird, werden Rechtsfragen zur Barrierefreiheit im Miet- und Wohnungseigentumsrecht in den kommenden Jahren eine verstärkte Rolle spielen.

Am 21. Februar 2018 habe ich in der Berliner Arbeitsgemeinschaft der WEG-Praktiker einen Vortrag zur Rechtsposition des (vermietenden) Wohnungseigentümers zwecks barrierefreier Gestaltung des Gemeinschaftseigentums gehalten. Dieser Vortrag wurde in einer überarbeiteten Fassung im Heft 6/18 auf den Seiten 330 - 342 der Fachzeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ veröffentlicht.

Endlich hat auch der Gesetzgeber seit dem 1. Dezember 2020 geltende Regelungen zur Barrierefreiheit in die gesetzliche Neufassung des Wohnungseigentumsrechts aufgenommen.

§ 554 BGB eröffnet dem Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung an der Mietsache.